1. Notruf 112
Rufe sofort 112 an. Sage der Leitstelle und dem Rettungsdienst ehrlich, welche Substanzen im Spiel sind. Zögere den Notruf nicht hinaus.
Rufe sofort 112 an. Sage der Leitstelle und dem Rettungsdienst ehrlich, welche Substanzen im Spiel sind. Zögere den Notruf nicht hinaus.
Bewusstlos, aber normal atmend: in die stabile Seitenlage bringen, Mund frei halten, niemals allein lassen. Nichts essen oder trinken lassen.
Sprich die Person laut an und kontrolliere die Atmung. Wenn sie nicht normal atmet, beginne mit der Herzdruckmassage und lasse dir den Weg am Telefon ansagen.
Verdacht auf eine Opioid-Überdosis (blasse oder bläuliche Haut, flache Atmung, kleine Pupillen): Naloxon verabreichen, wenn es verfügbar ist. Es wirkt nur bei Opioiden, schadet aber sonst nicht. Die Wirkung lässt nach, der Notruf bleibt Pflicht.
Rechtliche Einordnung (Deutschland): § 323c StGB verpflichtet zu erforderlicher und zumutbarer Hilfe. Ein Drogennotruf begründet keine generelle Straffreiheit. Nach § 31a Abs. 1 Satz 1 BtMG kann die Staatsanwaltschaft bei bestimmten Betäubungsmitteldelikten von der Verfolgung absehen, wenn es um eine geringe Menge zum Eigenverbrauch geht, die Schuld gering wäre und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.
Rechtsquellen: § 323c StGB: Hilfeleistung; § 31a BtMG: Absehen von der Verfolgung
Alle Kombinationen der Stufen "Gefährlich" und "Hohes Risiko" aus der Interaktions-Matrix, alphabetisch und ohne Scrollen. Details und Quellen stehen in der Matrix.
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<a href="https://restlicht.fyi/notfall">Notfall-Kurzreferenz bei Mischkonsum - Restlicht.FYI</a><section>
<h2>Notfall bei Mischkonsum und Überdosis</h2>
<p><strong>Im Ernstfall zuerst den Notruf 112 wählen.</strong></p>
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<li><strong>Notruf 112:</strong> Rufe sofort 112 an. Sage der Leitstelle und dem Rettungsdienst ehrlich, welche Substanzen im Spiel sind. Zögere den Notruf nicht hinaus.</li>
<li><strong>Stabile Seitenlage:</strong> Bewusstlos, aber normal atmend: in die stabile Seitenlage bringen, Mund frei halten, niemals allein lassen. Nichts essen oder trinken lassen.</li>
<li><strong>Atmung kontrollieren:</strong> Sprich die Person laut an und kontrolliere die Atmung. Wenn sie nicht normal atmet, beginne mit der Herzdruckmassage und lasse dir den Weg am Telefon ansagen.</li>
<li><strong>Naloxon bei Opioiden:</strong> Verdacht auf eine Opioid-Überdosis (blasse oder bläuliche Haut, flache Atmung, kleine Pupillen): Naloxon verabreichen, wenn es verfügbar ist. Es wirkt nur bei Opioiden, schadet aber sonst nicht. Die Wirkung lässt nach, der Notruf bleibt Pflicht.</li>
</ol>
<p>Rechtliche Einordnung (Deutschland): § 323c StGB verpflichtet zu erforderlicher und zumutbarer Hilfe. Ein Drogennotruf begründet keine generelle Straffreiheit. Nach § 31a Abs. 1 Satz 1 BtMG kann die Staatsanwaltschaft bei bestimmten Betäubungsmitteldelikten von der Verfolgung absehen, wenn es um eine geringe Menge zum Eigenverbrauch geht, die Schuld gering wäre und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.</p>
<p>Rechtsquellen: <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__323c.html">§ 323c StGB: Hilfeleistung</a>; <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/__31a.html">§ 31a BtMG: Absehen von der Verfolgung</a></p>
<p>Quelle und vollständige Kurzreferenz:
<a href="https://restlicht.fyi/notfall">Restlicht.FYI - Notfall-Kurzreferenz</a>
</p>
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